BS

Berufsschule

Im Rahmen der Dualen Ausbildung bieten wir den Berufsschulunterricht für Ausbildungsberufe aus den Berufsfeldern Ernährung und Hauswirtschaft sowie Technik an. Der Unterricht findet wöchentlich an zwei Tagen mit insgesamt 12 Stunden statt. Für folgende fünf Ausbildungsberufe ist die Konrad-Zuse-Schule zuständig:

Ausbildung nach §66 Berufsbildungsgesetz

In dieser Berufsausbildung erlangen die Auszubildenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für die fachgerechte Zubereitung und Präsentation verschiedener Speisen nach Rezepten.

Die Auszubildenden sollen Arbeiten unter Anleitung unmittelbar sowie nach längerer Übungszeit selbstständig ausführen können.

Anschlussperspektiven

  • Anstellung in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung z.B. in Bildungseinrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Betriebskantinen und in gastronomischen Betrieben

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Berufsausbildung Köch:in

Weitere Informationen zum Ausbildungsberufsbild finden Sie hier:

Ausbildung nach §66 Berufsbildungsgesetz

In dieser Berufsausbildung erlangen die Auszubildenden Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten in den hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbereichen Verpflegung, Hausreinigung, Wäschepflege und Betreuung.

Die Auszubildenden sollen Arbeiten unter Anleitung unmittelbar sowie nach längerer Übungszeit selbstständig ausführen können.

Anschlussperspektiven

  • Anstellung in hauswirtschaftlichen Betrieben z.B. Pensionen, Jugendherbergen, Schulungsheimen,
  • Anstellung in Dienstleistungsbetrieben z.B. Wäschereien, Gebäudereinigungsbetrieben,
  • Anstellung in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens und Haushalten mit personenbezogenen Dienstleistungsangeboten z.B. Seniorenheime, Wohngruppen, Kindertagesstätten, Sozialstationen, Krankenhäuser
  • Anstellung in Betrieben und Dienstleistungsunternehmen mit produkt- und versorgungsbezogenen hauswirtschaftlichen Dienstleistungsangeboten z.B. Großküchen, Mensen

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Berufsausbildung Hauswirtschafter:in
  • Berufsausbildung Altenpfleger:in oder Altenpflegehelfer:in
  • Pflegebasiskurs

Weitere Informationen zum Ausbildungsberufsbild finden Sie hier:

Ausbildungsberuf nach §66 Berufsbildungsgesetz

Fachpraktiker:innen im Gastgewerbe können in einem gastronomischen Betrieb in den Bereichen Küche, Service oder Housekeeping tätig sein. Sie bedienen die Gäste im Restaurant, schenken Getränke an der Bar aus, bereiten unter Anleitung einfache Speisen in der Küche zu und sorgen im Zimmerservice für saubere und einladend wirkende Räume.

Anschlussperspektiven

  • Anstellung in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung
    z.B. in sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen oder Betriebskantinen
  • Anstellung in gastronomischen Betrieben z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen oder Restaurants

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • auf 1 Jahr verkürzte Berufsausbildung Fachkraft für Gastronomie

Weitere Informationen zum Ausbildungsberufsbild finden Sie hier:

anerkannter dualer Ausbildungsberuf (geregelt durch Ausbildungsverordnung)

Fachkräfte für Gastronomie können in einem gastronomischen Betrieb in den Bereichen Küche, Service oder Housekeeping tätig sein. Sie beraten und bedienen die Gäste im Restaurant, schenken Getränke an der Bar aus, bereiten einfache Speisen in der Küche zu und sorgen im Zimmerservice für saubere und einladend wirkende Räume.

Anschlussperspektiven

  • Anstellung in gastronomischen Betrieben z.B. Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Restaurants
  • Anstellung in Betrieben mit Gemeinschaftsverpflegung z.B. in sozialen Einrichtungen, Krankenhäusern, Seniorenheimen, Betriebskantinen

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Berufsausbildung Restaurantfachmann:frau
  • Berufsausbildung Hotelfachmann:frau
  • Berufsausbildung Köch:in

Weitere Informationen zum Ausbildungsberufsbild finden Sie hier:

Ausbildung nach § 66 Berufsbildungsgesetz

Fachpraktiker:innen im Gebäudeservice pflegen und betreuen Liegenschaften. Sie helfen bei der Verwaltung von Immobilien, halten unter Anleitung haustechnische Einrichtungen instand und führen Kleinstreparaturen durch. Sie reinigen die Räumlichkeiten von Gebäuden und pflegen die Außenanlagen.

Anschlussperspektiven

  • Anstellung in Unternehmen der Immobilienverwaltung
  • Anstellung in Unternehmen des Gebäudeservices
  • Anstellung in Unternehmen des Facility Managements
  • Anstellung in Unternehmen der Gebäudereinigung

Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

  • Berufsausbildung Gebäudereiniger:in
  • Qualifizierung zum Hausmeister

Weitere Informationen zum Ausbildungsberufsbild finden Sie hier:

* Die Ausbildungen mit einem Sternchen hinter dem Namen sind Berufe für Menschen mit Behinderung (nach § 66 BBiG).

  • Zuweisung des Ausbildungsplatzes mit Bescheinigung der Ausbildungsfähigkeit und des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch die Agentur für Arbeit
  • mit oder ohne Schulabschluss möglich
  • Sprachzertifikat B1 für Geflüchtete
  • Erfolgreiches Bestehen der IHK-Abschlussprüfung
  • Fachpraktikerberufe: je nach Voraussetzung Erreichen der Erweiterten Berufsbildungsreife (eBBr) und Anschluss verkürzte Ausbildung im Vollberuf
  • Fachkraft: je nach Voraussetzung Erreichen des Mittleren Schulabschlusses (MSA)
  • enge Kooperation mit Ausbildungbetrieben
  • engmaschige sozialpädagogische Betreuung
  • Angebot von zusätzlichem Förderunterricht
  • Auslandspraktika über Erasmus+ und GoEurope
  • Seminare bei dem Verein der Hauptstadtköche
  • Bildungsreisen nach Frankreich
  • Ausrichtung kleinerer Caterings
  • Projektarbeit mit Kita und Grundschule, Unterrichtsprojekte z.B. zu Lebensmittelverschwendung, Kräuter & Gewürze, Fair Trade…

Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe.

Bitte folgende Unterlagen am 1. Schultag mitbringen:

  • Kopie Abschluss- bzw. Abgangszeugnis (letzte Zeugnisse mit Schulabschluss)
  • Anlage zum Schülerpersonalblatt (Download unten)
  • 1 Passbild
  • Personalausweis oder Meldebescheinigung
  • Impfausweis zur Überprüfung (Masernschutz)
  • unterschriebener Ausbildungsvertrag
  • Eintragung bei der IHK (des Berufsausbildungsverhältnisses)
  • Kopie der Bescheinigung („Rote Karte“) zur Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz
  • Kopie Abschluss- bzw. Abgangszeugnis (letzte Zeugnisse mit Schulabschluss)
  • Kopie vom Sprachzertifikat zum Sprachniveau B1 (bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit)
  • Kopie Aufenthaltsgenehmigung (bei nichtdeutscher Staatsangehörigkeit)

Nur für Fachkräfte für Gastronomie

  • die letzten 5 Zeugnisse (Nachweis Fremdsprache)

Downloads

Download „Anlage zum Schülerpersonalblatt“ für die Berufsausbildung

Info: Füllen Sie bitte die „Anlage zum Schülerpersonalblatt“ aus und bringen sie zum ersten Schultag mit.

Download „Antrag auf Beurlaubung vom Berufsschulunterricht“